LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.1997 - 12 V 188/95
Morbus Crohn als Wehrdienstbeschädigung
Es liegt eine Wehrdienstbeschädigung in Form eines Morbus Crohn vor, wenn als dessen Auslöser die physischen und psychischen
Belastungen des aktiven fliegerischen Dienstes, insbesondere der traumatisch empfundene Unfalltod eines Fliegerkameraden,
angegeben werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SVG § 81 Abs. 1 § 81 Abs. 6 S. 2
Vorinstanzen: SG Konstanz 27.07.1994 S 3 V 1632/90