LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2002 - 13 AL 1098/01
Anspruch auf Arbeitslosengeld für nichteheliche gleichgeschlechtliche Lebenspartner
Soweit zwischen den Partnern einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses noch keine
nach der Rechtsprechung des BVerfG als eheähnliche Gemeinschaft zu qualifizierende Verbindung bestand, kann offen bleiben,
ob und ab welchem Zeitpunkt die vom BSG aufgestellten Grundsätze zum wichtigen Grund bei Zuzug zur eheähnlichen Lebensgemeinschaft
auch auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften übertragbar sind. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 07.02.2001 S 3 AL 1819/00