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LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.08.2000 - 13 Al 3593/99 PKH-A
Versagung der Arbeitserlaubnis für Straftäter
Ein langjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet kann bei der Frage, ob die Versagung einer Arbeitserlaubnis eine besondere Härte bedeutet, dann Bedeutung erlangen, wenn er zu einer gewachsenen Bindung zum Inland geführt hat oder sonst ein schutzwürdiges Integrationsinteresse vorliegt. Ist der Werdegang des Ausländers seit der Einreise durch zahlreiche strafrechtliche Verstöße geprägt, die eine erhebliche kriminelle Energie und Gleichgültigkeit gegenüber der Einhaltung der hier geltenden Rechtsordnung erkennen lassen, so ist dies nicht gegeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
ArGV § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1