LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2000 - 13 AL 4043/98
Gewährung von Lohnkostenzuschüssen nach den Beschäftigungshilferichtlinien
Nur tatsächlich angefallene Aufwendungen des Arbeitgebers sind bei der Gewährung von Lohnkostenzuschüssen nach den Beschäftigungshilferichtlinien
förderungsfähig. Auch wenn die Voraussetzungen von § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB X erfüllt sind, ist bei der Zurücknahme der Bewilligung von Lohnkostenzuschüssen ein den besonderen Umständen des Einzelfalles
Rechnung tragendes Ermessen auszuüben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 152 Abs. 2
,
BeschHiRL § 3 Abs. 2 § 9 Abs. 1 S. 2
,
SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Stuttgart 28.09.1998 S 15 AL 2532/98