LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2000 - 13 AL 4242/99
Rückzahlung der Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung
Alle am 1.8.1999 laufenden Förder- und Erstattungsfälle, bei denen zu diesem Zeitpunkt über die Erstattungspflicht noch nicht
bestandskräftig entschieden war, werden vom Wegfall der Pflicht zur Erstattung notwendiger Kosten bei Nichtaufnahme einer
mindestens dreijährigen beitragspflichtigen Beschäftigung nach Beendigung der Bildungsmaßnahme erfasst. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 16.09.1999 S 7 AL 762/99