LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2000 - 13 AL 4533/99
Sperrzeit beim Anspruch Arbeitslosengeld bei Vermittlung in Leiharbeitsverhältnis
Grundsätzlich ist die Vermittlung in ein Leiharbeitsverhältnis kein wichtiger Grund für eine Nichtannahme eines Arbeitsangebotes.
Bei der Prüfung der Zumutbarkeit eines Leiharbeitsverhältnisses ist die Dauer der Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen. Die
Vermittlung in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis muss erfolglos versucht worden sein und auf längere Zeit nicht aussichtsreich
erscheinen. Nach mehreren kurzfristig auf das Angebot gescheiterten Beschäftigungsverhältnissen ist es zumutbar, ein Leiharbeitsverhältnis
einzugehen, da die bei Zeitarbeit geforderte abwechselnde Betätigung an verschiedenen Stellen längerfristig die Chance zur
festen Übernahme in einem Betrieb eröffnet. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 30.09.1999 S 7 AL 1722/99