LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2001 - 13 AL 4896/00
Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bei Berufsausbildung
1. Durch §
25 Abs
1 SGB III wird die Versicherungspflicht nur auf die zur Berufsausbildung Beschäftigten erstreckt.
2. Eine als berufliche Umschulung bezeichnete Maßnahme zur Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten ist keine Berufsausbildung
im Sinne von §
7 Abs
2 SGB IV. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BBiG § 1 Abs. 5
,
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 30.10.2000 S 18 AL 1237/99