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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2009 - 13 AL 5520/07
Anspruch auf Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Verwertung eines Hausgrundstücks als Vermögen
Ein Vermögen ist, wenn es verwertbar ist, durch Verbrauch der Substanz für den Lebensunterhalt zu verwenden. Daraus ergibt sich, dass ein Hausgrundstück nicht seines Ertrages wegen, sondern wegen seiner unmittelbaren Verwendung zum Wohnen von der Verpflichtung ausgenommen worden ist, für den Lebensunterhalt des Arbeitslosen verwertet zu werden. Hieraus folgt für die Auslegung des Begriffs "alsbald", dass der Arbeitslose in dem Zeitpunkt, zu dem erstmals die Bedürftigkeit zu prüfen ist, Anstalten getroffen haben muss, aus denen sich die Absicht zum Bauen wegen eigener Wohnbedürfnisse ergibt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AlhiV § 6 Abs. 3 S. 2 Nr. 7
,
SGB III § 193
,
SGB III § 335 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 18.09.2007 S 11 AL 1921/06
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 18. September 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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