LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.1997 - 13 Ar 1829/96
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei italienischer Altersrente
Die ähnliche ausländische Leistung iS von § 118 Abs. 1 Nr. 4 AFG muß die gleichen und typischen Strukturen wie die in dieser Vorschrift aufgezählten inländischen Ruhegelder aufweisen. Sie
muß bei Eintritt einer bestimmten Altersgrenze zugebilligt werden, sich als Lohnersatzleistung darstellen und so bemessen
sein, daß sie die Funktion der Sicherstellung des Lebensunterhalts innehat, ohne daß notwendig individuell der Lebensunterhalt
tatsächlich sichergestellt sein muß. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 118 Abs. 1 Nr. 4 § 142
Vorinstanzen: SG Freiburg 29.03.1996 S 3 Ar 1268/94