LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.1997 - 13 Ar 2770/95
Ermäßigung der Sachkostenpauschale bei der Förderung der beruflichen Ausbildung
Nach § 11 Abs 2 FdBAnO ermäßigen sich die Förderleistungen beim vorzeitigen Ausscheiden von Maßnahmeteilnehmern ermäßigen,
der Platz nicht wieder besetzt wird. Diese Regelung ist nicht ermächtigungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 40c Abs. 1 S. 1 § 40c Abs. 3 S. 3
,
FdBAnO § 11 Abs. 2 § 7
Vorinstanzen: SG Freiburg 07.09.1995 S 7 Ar 131/95