Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.07.1996 - 13 Ar 2883/95 eA-B
Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Erstattungsbescheiden nach § 128 AFG
Voraussetzung für eine Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage bei Erstattungsbescheiden nach § 128 AFG ist eine Interessenabwägung. In Anlehnung an § 80 Abs. 4 S. 3 VwGO ist im Rahmen dieser Interessenabwägung danach zu fragen, ob an der Rechtmäßigkeit des Erstattungsbescheids ernstliche Zweifel bestehen oder die Vollziehung für den Arbeitgeber eine unbillige nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Wenn nach summarischer Prüfung ein Erfolg in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Mißerfolg, können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Erstattungsbescheids bestehen, die es rechtfertigen, das nach dem Gesetz als vorrangig bewertete Vollzugsinteresse zurücktreten zu lassen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AFG § 128 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 § 128 Abs. 2 Nr. 2 § 128c Abs. 1
,
SGG § 97 Abs. 1 Nr. 2 § 97 Abs. 2 S. 1 § 97 Abs. 2 S. 4
,
VwGO § 80 Abs. 4 S. 3 § 80 Abs. 5 S. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 28.09.1995 S 4 Ar 318/95 eA