LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.1997 - 13 Ar 590/96
Anhörung bei der Anrechnung von Nebeneinkommen beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
1. Nach § 24 Abs. 2 Nr. 5 SGB X kann vor der teilweisen Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen Anrechnung von Nebeneinkommen von der Anhörung
abgesehen werden. Als einkommensabhängige Leistung, die bei Nebeneinkommen aus kurzzeitiger Tätigkeit gemindert wird, ist
auch das Arbeitslosengeld anzusehen.
2. Für die Aufrechnung nach § 154 Abs. 1 AFG ist eine Ermessensausübung erforderlich. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 115 § 154 Abs. 1
,
SGB X § 24 Abs. 1 § 24 Abs. 2 Nr. 5
Vorinstanzen: SG Stuttgart 09.01.1996 S 16 Ar 3090/95