LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.07.2003 - 13 KN 2951/02
Begründung für die Festsetzung eines Ordnungsgeldes
Für die Festsetzung eines nach Höchstrahmen bemessenen Ordnungsgeldes ist stets eine besondere Begründung erforderlich. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: StGBEG Art. 6 Abs. 1 S. 1
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 20.07.2001 S 2 KN 3891/98