LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.1996 - 1 Kg 1280/96
Anspruch auf Kindergeld für Flüchtlinge ab 1.1.1994
Die unanfechtbare Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG 1990 stellt zugleich den Status eines Flüchtlings im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.7.1951
fest. Die zusätzlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 3
BKGG in der seit 1.1.1994 geltenden Fassung müssen bei Flüchtlingen ab dem Zeitpunkt der Anerkennung durch unanfechtbaren Bescheid
des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge oder rechtskräftige gerichtliche Entscheidung nicht erfüllt
sein. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: ZAR 1996, 186
Normenkette: ,
AuslG (1990) § 51 Abs. 1
,
,
FlüAbk