LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.1997 - 1 Kg 1819/95
Anspruch von Asylbewerbern auf Kindergeld
Im Regelfall haben Asylbewerber während der Dauer des Asylverfahrens sowie nach negativem Abschluß des Asylverfahrens keinen
gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn nach dem Ausländerrecht und der Handhabung der
einschlägigen Ermessensvorschriften durch die Ausländerbehörden die Prognose zu treffen ist, daß der Ausländer voraussichtlich
nicht abgeschoben wird. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BKGG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 11.12.1986 S 11 Kg 531/86