LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.1996 - 1 Kg 1948/95
Verfassungsmäßigkeit von § 1 Abs. 3 BKGG, verfassungskonforme Auslegung von § 35 AuslG
1. § 1 Abs. 3
BKGG ist in der ab 1.1.1994 geltenden Fassung nicht verfassungswidrig.
2. Bei verfassungskonformer Auslegung von § 35 AuslG sind der Beurteilung der dort geforderten Sicherung des Lebensunterhaltes die nach Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
bestehenden Verhältnisse zugrundezulegen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AuslG (1990) § 35
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