LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.08.1997 - 1 Kg 675/97
Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose
1. Für Ansprüche aus Art. 24 Abs. 1 Buchst. b DBuchst. ii des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen kann
keine weitergehende Gewährleistung begründet werden, als sie das inländische Recht Ausländern einräumt.
2. Für Sachverhalte, die keinerlei Berührungspunkte mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht
abstellt, gelten nicht die gemeinschaftlichen Regelungen, insbesondere die Einbeziehung der Staatenlosen nach Art. 1 Buchst 2, Art. 2 Abs. 1 EWGV 1408/71 und deren Gleichbehandlung mit Inländern nach Art. 3 Abs. 1 EWGV 1408/71.
3. Der Anspruch auf Kindergeld beruht nicht auf Eigenleistungen in Form von Beiträgen. Das Vertrauen des Einzelnen in die
Fortdauer von Leistungen der gewährenden Staatstätigkeit ist nicht geschützt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
EWGV 1408/71 Art. 1 Buchst 2 Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1
,
,
StaatenlÜbk Art. 24 Abs. 1 Buchst. b DBuchst. ii
Vorinstanzen: SG Stuttgart 15.01.1997 S 17 Kg 3695/95