LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2007 - 1 U 2289/06
Beitragsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung, Begriff des Gesamtunternehmens, landwirtschaftliche Neben- und Hilfsunternehmen
Der gemeinsame Oberbegriff für die rechtlich unterschiedlichen Begriffe der Hilfs- und Nebenunternehmen ist der des Gesamtunternehmens,
dem das Hauptunternehmen sein Gepräge gibt, das aus dem Gesamtunternehmen hervortritt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 03.04.2006 S 6 U 796/04