LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2009 - 1 U 3612/08
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung, regelgerechte Verrichtung betrieblicher Tätigkeiten,
plötzliche, ungewollte Einwirkung von außen
Tritt bei der bloß regelgerechten Verrichtung betrieblicher Tätigkeiten eine Verletzung auf, so kann dies nicht bereits als
Unfall qualifiziert werden, da für die Annahme eines Arbeitsunfalls auch die Kriterien einer plötzlichen, ungewollten Einwirkung
von außen erfüllt müssen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Konstanz 26.06.2008 S 2 U 45/07