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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2016 - 2 SO 4204/15
Anspruch auf Ersatzbeschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII nur bei Unentbehrlichkeit
Sofern andere Möglichkeiten als die Benutzung des im Rahmen der Kfz-Hilfe begehrten Kfz zum Erreichen der vom Betroffenen benannten Eingliederungsziele zur zumutbaren Nutzung zur Verfügung stehen, ist die Anschaffung eines Kfz nicht unentbehrlich.
Zur Überzeugung des Senats ist die Anschaffung eines Kfz zum Erreichen von Eingliederungszielen nicht unentbehrlich, wenn andere Möglichkeiten als die Benutzung des Kfz zur zumutbaren Nutzung zur Verfügung stehen.
Normenkette:
Eingliederungshilfe-Verordnung § 8
,
SGB XII § 53
,
SGB XII § 54
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts K. vom 6. August 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

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