LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.08.1997 - 2 U 10/97
Höherbewertung der MdE bei einem Goldschmied
Im Rahmen des § 581 Abs. 2
RVO liegen die eine Höherbewertung der MdE rechtfertigenden Nachteile dann vor, wenn unter Wahrung des Grundsatzes der abstrakten
Schadensberechnung die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen
Härte führen würde (hier bei der Höherbewertung der MdE für einen Goldschmied). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 09.07.1996 S 8 U 1770/93