LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.1996 - 2 U 2074/95
Berufskrankheit bei degenerativen Veränderungen der Lendenwirbelsäule bei einem Krankenpfleger
Leidet ein Krankenpfleger an einer angeborenen Entwicklungsstörung am Lenden-/Kreuzbeinübergang, so kann bei ihm keine Berufskrankheit
bei degenerativen Veränderungen der Lendenwirbelsäule gemäß BKVO Anl. 1 Nr. 2108 anerkannt werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BKVO Anl. 1 Nr. 2108