LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.08.1997 - 2 U 2804/96
Anerkennung einer Berufskrankheit bei bandscheibenbedingten Erkrankung der Wirbelsäule
Liegen an der gesamten Wirbelsäule oder den großen Gelenken gleichmäßig verteilte degenerative Veränderungen vor, so spricht
dies gegen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen schädigenden Einwirkungen und einer vorhandenen Gesundheitsstörung. In
diesen Fällen ist nur ausnahmsweise eine Anerkennung der beruflichen Belastungen als wesentliche Teilursache möglich, wenn
ausgeprägte arbeitsplatzbezogene Einwirkungen bestanden haben und die Erkrankung im LWS-Bereich erkennbar einen größeren Schweregrad
erreicht hat als in den anderen Wirbelsäulenabschnitten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BKVO Anl. 1 Nr. 2108, Anl. 1 Nr. 2109
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 09.09.1996 S 3 U 1341/96