LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.02.1997 - 2 U 3563/96
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren
Bei der Prüfung der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit ist darauf abzustellen, ob ein solcher Grund vom Standpunkt
eines Verfahrensbeteiligten aus bei vernünftiger und objektiver Betrachtungsweise anzunehmen ist. Es kommt nicht darauf an,
ob der vom Gericht beauftragte Sachverständige nachweislich parteilich ist oder ob das Gericht selbst keine Zweifel an der
Unparteilichkeit des Sachverständigen hat. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 27.03.1996 S 1 U 1188/94