LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.09.2003 - 2 U 5066/01
Haftungsausfüllende Kausalität in der gesetzlichen Unfallversicherung
Bei einem an bereits verschiedenen Erkrankungen leidenden Maurermeister, der beim Verkleben eines Fußbodens der Einwirkung
des Lösungsgemisches Toluol, Xyol und Butylacetat ausgesetzt war, daraufhin am Abend notfallmäßig wegen des Verdachts auf
Herzinfarkt in ein Krankenhaus eingeliefert wurde und wenige Tage später an einem Herzversagen starb, liegt mangels Nachweises
der haftungsausfüllenden Kausalität kein Arbeitsunfall vor. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 26.11.2001 S 8 U 2177/98