LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.04.1997 - 2 U 97/97
Höhe des Verletztengeldes eines Auszubildenden
Allein nach dem sogenannten Regelentgelt nach §
47 SGB V wird die Höhe des Verletztengeldes eines Auszubildenden berechnet. Auch bei einem Verletztengeldbezug über einen dreijährigen
Zeitraum scheidet die Zugrundelegung eines Mindestjahresarbeitsverdienstes analog zu den §§ 573, 575
RVO aus. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: RVO § 561 Abs. 1 S. 1 § 563 § 573 Abs.
1 § 575
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 12.12.1996 S 7 U 1337/96