LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.1997 - 3 Ar 1196/95
Verfügbarkeit eines Studenten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
Im Rahmen der Widerlegung der Vermutung des § 103a AFG können besonderer Fleiß oder besondere Begabung nicht als individuelle Umstände gewertet werden. Es wird vielmehr generalisierend
auf die ordnungsgemäße Erfüllung der studienplanmäßigen Anforderungen abgestellt, insoweit also die Einhaltung des vorgegebenen
Stundenplans gefordert. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 103 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 103a Abs. 1 § 103a Abs. 2
Vorinstanzen: SG Heilbronn 20.01.1995 S 7 Ar 776/93