LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.04.1997 - 3 Ar 2827/96
Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren
Eine wirksame Zulassung im Sinne von §
144 Abs.
1 S. 1
SGG kann in der einem Urteil beigefügten und die Berufung zulassenden Rechtsmittelbelehrung nicht gesehen werden. Vielmehr muß
aus dem Urteil ersichtlich sein, daß das Gericht und nicht nur der bzw die Vorsitzende, über die Zulassung der Berufung entschieden
hat, das heißt, die Zulassung muß sich, wenn schon nicht aus dem Tenor, so doch jedenfalls aus den Entscheidungsgründen des
Urteils ergeben. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 17.07.1996 S 2 Ar 3251/94