LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.1997 - 4 Kr 1128/95
Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld
Für den Anspruch auf Krankengeld ist der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während des Beschäftigungsverhältnisses ausreichend.
Wenn der Krankengeldanspruch iS von §
46 Abs
1 S 1 Nr
2 SGB V erst nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses entsteht, weil die Arbeitsunfähigkeit erst dann erkannt oder ärztlich
festgestellt wird, so ist dies unschädlich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 09.03.1995 S 3 Kr 134/95