LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.1997 - 4 Kr 2799/96
Kostenübernahme der Krankenversicherung für ein Rollstuhl- oder Hand-Bike
Daran, daß die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Heilmitteln und Hilfsmitteln
der kassenärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung eine Versorgung, z.B. wegen der Nichterfassung im Hilfsmittelverzeichnis,
nicht zulassen, scheitert der Anspruch eines Versicherten auf ein Rollstuhl-Bike oder Hand-Bike, dessen Einsatz zur Lebensbetätigung
des Versicherten im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse, nämlich der Gewährleistung eines gewissen körperlichen und geistigen
Freiraums, der auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfaßt, benötigt wird, nicht. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: HeilMHilfsMRL Nr. 8, Ziff 8
,
Vorinstanzen: SG Reutlingen 25.06.1996 S 5 Kr 1360/95