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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2012 - 4 KR 284/12
Anspruch auf Krankengeld; rückwirkende Nachholung der unterbliebenen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
Zum Anspruch auf Krankengeld trotz fehlender ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wegen Fehleinschätzung des die Arbeitsunfähigkeit nachträglich bescheinigenden Vertragsarzts NZB B 1 KR 107/12 B
1. Zum Anspruch auf Krankengeld trotz fehlender ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wegen Fehleinschätzung des die Arbeitsunfähigkeit nachträglich bescheinigenden Vertragsarztes
2. Hat der Versicherte alles in seiner Macht stehende und ihm Zumutbare getan, um seine Ansprüche zu wahren, war er daran aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung gehindert (beispielsweise durch die Fehleinschätzung der Arbeitsunfähigkeit des Vertragsarztes und des MDK) und macht er zusätzlich seine Rechte bei der Kasse unverzüglich (spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) nach Erlangung der Kenntnis von dem Fehler geltend, kann er sich auf den Mangel der zeitnahen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auch zu einem späteren Zeitpunkt berufen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB V § 46 S. 1 Nr. 2
,
SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 3a
,
SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 5
Vorinstanzen: SG Mannheim 13.12.2011 S 9 KR 1340/11
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 13. Dezember 2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Urteils des Sozialgerichts wie folgt neu gefasst wird:
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 26. Oktober 2010 in der Gestalt des Widerspruchbescheids vom 15. März 2011 verurteilt, der Klägerin vom 25. Oktober bis 29. November 2010 Krankengeld unter Anrechnung bereits gezahlten Arbeitslosengelds zu gewähren.
Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten auch des Berufungsverfahrens zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: