LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.08.2004 - 4 KR 3123/02
Hinzugetretene Krankheit nach § 48 Abs. 1 S. 2 SGB V
Nicht zu den hinzugetretenen Krankheiten iS. des §
48 Abs.
1 S. 2
SGB V zählt eine erstmals zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung, wenn zeitgleich mit dieser Arbeitsunfähigkeit erneut wegen
einer anderen Erkrankung Arbeitsunfähigkeit eintritt, für die innerhalb des laufenden Dreijahreszeitraums bereits Krankengeld
gewährt wurde. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 24.07.2002 S 8 KR 1887/01