LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.1997 - 4 Kr 3198/96
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse
Wenn der Versicherte vor Beschaffung der Leistung selbst keinen Leistungsantrag gestellt hat und der Sozialhilfeträger den
Versicherten nicht darauf aufmerksam gemacht hat, so hat der Sozialhilfeträger keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für
ein Hilfsmittel gegenüber der Krankenkasse. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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SGB X § 104 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 28.06.1996 S 8 Kr 2602/95