LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1997 - 4 Kr 3541/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist
Der Klägerin kann keine Wiedereinsetzung gewährt werden, wenn sie bei einem Versenden des Schriftsatzes vernünftigerweise
nicht damit rechnen konnte, daß die Berufungsschrift rechtzeitig eintreffen würde. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 17.12.1997 S 11 Kr 1916/96