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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2018 - 4 KR 388/17
Höhe von Beiträgen zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung Ermittlung des Gewinns aus selbständiger Tätigkeit Jahresweise Betrachtung des Arbeitseinkommens Allgemeine Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts
1. Bei hauptberuflich selbständig Tätigen in der freiwilligen Versicherung ist der Gewinn aus selbständiger Tätigkeit, ermittelt nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts, also das Arbeitseinkommen, maßgebend für die Beitragsbemessung.
2. Eine jahresweise Betrachtung des Arbeitseinkommens ist nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV vorzunehmen, wonach das Arbeitseinkommen dem nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelten Gewinn entspricht.
3. Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit können im Jahresverlauf oder über Jahre hinweg erheblich schwanken; daher ist - kongruent zum einkommensteuerrechtlichen Veranlagungszeitraum - eine jahresweise beitragsrechtliche Betrachtung angezeigt.
Normenkette:
SGB X § 48 Abs. 1
,
SGB V § 223 Abs. 2
,
SGB V § 223 Abs. 3
,
SGB V § 240 Abs. 1 S. 1
,
SGB IV § 15 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 20.12.2016 S 9 KR 1208/16
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 20. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

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