LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.08.1997 - 4 Kr 3990/96
Ausschluß von Kindern getrennt lebender Eltern gemäß § 10 Abs. 3 SGB V
Kinder getrennt lebender Eltern sind nicht aufgrund von Verhältnismäßigkeitserfordernissen von der Regelung des §
10 Abs.
3 SGB V auszunehmen. §
10 Abs.
3 SGB V ist nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: GG Art.
3 Abs.
1 Art.
6 Abs.
1 Art.
6 Abs.
4
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 26.09.1996 S 5 Kr 438/96