LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2002 - 4 KR 4262/00
Abschluss eines Versorgungsvertrags mit einem Krankenhausträger
Beim Abschluss eines Versorgungsvertrags mit einem Krankenhausträger haben die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände
der Ersatzkassen auch den regionalen Versorgungsbedarf zu berücksichtigen, wobei der aktuelle Krankenhausplan dabei keine
Tatbestands- oder Bindungswirkung entfaltet. Sie haben bei ihrer Entscheidung keinen gerichtsfreien Beurteilungsspielraum.
Auch die Verkehrsanbindung und typische Witterungsverhältnisse können zu berücksichtigen sein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 28.09.2000 S 10 KR 6146/97