LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.11.2002 - 4 KR 564/02
Übernahme der Behandlungkosten einer Privatklinik bei einer Notfallbehandlung
Die stationäre Behandlung in einem nicht zugelassenen Krankenhaus kann grundsätzlich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
beansprucht werden, wobei die gesetzliche Krankenversicherung aber für die stationäre Notfallbehandlung in einer Privatklinik
einstehen muss. Wurde der Operationstermin schon zehn Tage vorher vereinbart, so liegt kein Notfall vor. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 31
,
Vorinstanzen: SG Reutlingen 16.01.2002 S 9 KR 1236/99