LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.09.2007 - 4 P 1312/07
Beitragspflicht für Kapitalleistung aus einer zeitweise als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung
Beiträge aus der einmaligen Zahlung aus einer Kapitallebensversicherung können nur anteilig erhoben werden, wenn die Kapitallebensversicherung
nur für einen Teil der Laufzeit als Direktversicherung iS des §
1 Abs.
2 BetrAVG anzusehen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 26.02.2007 S 5 P 4058/06