LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2001 - 4 P 839/01
Begriff der Pflegeperson in der sozialen Pflegeversicherung
1. Der Begriff der Pflegeperson nach §
39 SGB XI kann nicht dahingehend einschränkend ausgelegt werden, dass Pflegepersonen iS des §
39 SGB XI nur jene Personen sind, die die notwendige Pflege ständig und nicht unterbrochen durch Heimaufenthalte erbringen. Bei der
Inanspruchnahme einer Ersatzpflege ist lediglich eine Mindestpflegedauer von zwölf Monaten vorgesehen.
2. Eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson erhält nur das übliche Pflegegeld nach §
37 Abs
1 SGB XI in Höhe der jeweils festgestellten Pflegestufe. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Reutlingen 12.02.2001 S 4 P 759/00