LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.2002 - 5 AL 225/00
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei selbständiger Tätigkeit
Sämtliche Verrichtungen, die nach dem Gesamtbild bei der selbständigen Tätigkeit anfallen und nicht nur die Verrichtungen,
mit denen unmittelbar Umsatz erzielt wird, gehören zur selbständigen Tätigkeit. Bei der Feststellung des zeitlichen Umfangs
einer selbständigen Tätigkeit sind neben dem Zeitaufwand für Vor- und Nacharbeit bei Kundenbesuchen die Fahrzeiten und die
Zeiten für Seminarbesuche zu berücksichtigen, soweit die Schulungen der selbständigen Tätigkeit dienen. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: AFG § 102 Abs. 2 Nr. 1 § 101 Abs. 1 § 102 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Reutlingen 30.09.1999 S 9 AL 3126/98