LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.2004 - 5 AL 645/04
Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit beim Anspruch auf Überbrückungsgeld
Es liegt keine Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit iS. von §
57 Abs.
1 SGB III vor, wenn eine die Arbeitslosigkeit beendende selbstständige Nebentätigkeit ausgeweitet wird. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Ulm 28.01.2004 S 6 AL 1390/02