LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2001 - 5 AL 96/01
Beratungsstellenleiter für den Lohnsteuer Hilfe-Ring abhängige Beschäftigung
Bei der Tätigkeit als Beratungsstellenleiter für den Lohnsteuer-Hilfe-Ring Deutschland eV liegt eine Beschäftigung iS von
§
7 SGB IV vor und keine selbständige Tätigkeit. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Reutlingen 05.12.2000 S 5 AL 2831/99