LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.1997 - 5 Ar 3597/96
Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Arbeitslosengeld
1. Die Maßstäbe für eine Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 128c AFG sind an den Maßstäbe für Entscheidungen nach §§ 97
SGG und
80 VwGO auszurichten.
2. Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Sicherstellung und Eintreibung der von der Bundesanstalt für Arbeit
beanspruchbaren Einnahmen. Im Regelfall ist eine Bankbürgschaft nicht ausreichend. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 128c Abs. 1 § 128c Abs. 2 S. 4 § 128c Abs. 2 S. 5
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