LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2000 - 5 KA 1157/00
Ausschluss ärztlicher Psychotherapeuten von der Erbringung psychiatrischer Leistung
1. Es ist nicht zu beanstanden und stellt keine Verletzung des Begriffs der gleichwertigen fachlichen Befähigung dar, wenn
eine Kassenärztliche Vereinigung die Ausnahmegenehmigung nur solchen Ärzten erteilt hat, die die vollständige Weiterbildung
in einem Gebiet als Nervenarzt, Psychiater, Kinder- und Jugendpsychiater durchlaufen haben, jedoch nicht als derartige Fachärzte
niedergelassen sind.
2. Es ist verhältnismäßig, ärztliche Psychotherapeuten von der Erbringung psychiatrischer Leistungen auszuschließen. [Nicht
amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EBM-Ä Kap G Abschn II
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 11.02.1998 S 1 KA 1423/97