LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2002 - 5 KA 1247/02
Feststellung des Versorgungsbedarfs in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung durch die Zulassungsgremien
Den Zulassungsgremien steht bei der Beantwortung der Frage, ob ein lokaler oder besonderer Versorgungsbedarf iS von §
101 Abs
1 S 1 Nr
3 SGB V iVm Nr
24 S 1 ÄBedarfsplRL vorliegt, der die Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes zur Wahrung der Qualität der vertragsärztlichen
Versorgung in dem betroffenen Versorgungsbereich unerlässlich macht, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum
zu. Dabei beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter
Sachverhalt zu Grunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs besonderer Versorgungsbedarf zu ermittelnden Grenzen eingehalten
und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des
Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: ÄBedarfsplRL Abschn 5 Nr. 24 S. 1 Buchst a, Abschn 5 Nr. 24 S. 1 Buchst b, Nr. 24 S. 1 Buchst a, Nr. 24 S. 1 Buchst b
,
Ärzte-ZV § 1 Abs. 3 § 16b
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 20.02.2002 S 1 KA 3370/01