LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.09.1996 - 5 Ka 1442/96
Voraussetzung der Abrechnung der Nrn 74, 75 BMÄ/E-GO
Wenn der Vertragsarzt einen Bericht über die von ihm ambulant durchgeführten Operationen an den überweisenden Arzt versendet
und dieser Bericht keine Anamnese und Untersuchungsergebnis enthält, so ist der Leistungsinhalt der Nrn 74 und 75 BMÄ/E-GO nicht erfüllt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BMÄ Nr. 74, Nr. 75
,
E-GO Nr. 74, Nr. 75
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 25.04.1996 S 10 Ka 2601/95