LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.09.2003 - 5 KA 2777/02
Ausschlussfristen bei der Verteilung der Gesamtvergütung in der Kassenärztlichen Versorgung
Das Setzen einer Ausschlussfrist, innerhalb der Abrechnungsunterlagen einzureichen sind, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten
der Verteilung der Gesamtvergütung erforderlich, geeignet und verhältnismäßig. Es ist auch gerechtfertigt, die Abrechnungs-
und Verwirkungsfristen kurz zu bemessen sowie Ausnahmen von der Einhaltung des Einsendetermins nur in sehr eng begrenztem
Umfang zuzulassen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
EKV-Ä § 34 Abs. 3 S. 2 § 34 Abs. 4 § 34 Abs. 6 § 35 Abs. 3 § 35 Abs. 4
,
BMV-Ä § 42 Abs. 3 § 42 Abs. 4 § 45 § 44 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 17.07.2002 S 5 KA 1314/01