LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.09.2003 - 5 KA 2811/02
Behandlung verspätet eingereichter Abrechnungsscheine durch die Kassenärztliche Vereinigung
Auch wenn die verspätete Einreichung der Abrechnungsscheine auf einem Fehler der EDV-Anlage des Arztes beruht, darf eine Kassenärztliche
Vereinigung die Vergütung verspätet eingereichter Abrechnungsscheine ablehnen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
BMV-Ä § 42 Abs. 3
,
EKV-Ä § 34 Abs. 3 S. 2 § 25 Abs. 3 § 35 Abs. 4
Vorinstanzen: SG Stuttgart 22.05.2000 S 5 KA 4543/00