LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.09.1996 - 5 Ka 2851/95
Begriff der Sitzung in der Leistungsbeschreibung der Nr. 2170 E-GO
Der Sitzungsbegriff in der Leistungsbeschreibung der Nr. 2170 E-GO meint eine Arzt-Patient-Begegnung. Bei dem Zusatz "je Sitzung" handelt sich um die Klarstellung, daß die Gebühr einmal je
Arzt-Patient-Begegnung abrechenbar ist. Dies entspricht dem Grundsatz, daß auch sonst Grundlage der Abrechnung jeweils eine
Arzt-Patient-Begegnung ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: E-GO Nr. 2170, Nr. 2173, Nr. 81
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SGB X § 34 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 13.09.1995 S 5 Ka 1161/94